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   BFH, 19.01.2006 - VII B 13/05   

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https://dejure.org/2006,14286
BFH, 19.01.2006 - VII B 13/05 (https://dejure.org/2006,14286)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2006 - VII B 13/05 (https://dejure.org/2006,14286)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - VII B 13/05 (https://dejure.org/2006,14286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inanspruchnahme des Erwerbers eines Handelsgeschäftes bei Firmenfortführung wegen Umsatzsteuerrückständen des früheren Betreibers; Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels; Rüge der mangelnden Überzeugungsbildung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.02.2003 - VII B 263/02

    NZB: Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage, Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus BFH, 19.01.2006 - VII B 13/05
    Da mit der Beschwerde keine klärungsbedürftige und der Klärung fähige Rechtsfrage bezeichnet wird, ist auch der Zulassungsgrund der Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO) nicht ausreichend dargelegt (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2003 VII B 263/02, BFH/NV 2003, 835).
  • BFH, 05.05.2004 - VIII B 168/03

    Kumulative Urteilsbegründung; behinderungsbedingter Mehrbedarf

    Auszug aus BFH, 19.01.2006 - VII B 13/05
    Die Klägerin hat sich mit dieser einschlägigen Entscheidung nicht auseinander gesetzt, insbesondere fehlen Ausführungen dazu, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage im Gefolge dieser Entscheidung noch umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 5. Mai 2004 VIII B 168/03, BFH/NV 2004, 1524, m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2002 - III B 41/02

    Verfahrensmangel; Darlegungserfordernisse

    Auszug aus BFH, 19.01.2006 - VII B 13/05
    Wird ein Verfahrensmangel geltend gemacht, so muss der Beschwerdeführer ausgehend von der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG insbesondere für eine Rüge, das FG habe seine Überzeugung nicht aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gebildet (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), dartun, dass das FG eine aktenkundige Tatsache nicht berücksichtigt hat und dass diese Tatsache auch aus der Sicht des FG entscheidungserheblich gewesen sei (BFH-Beschluss vom 28. Juni 2002 III B 41/02, BFH/NV 2002, 1337).
  • BFH, 13.12.2000 - X B 112/99

    Verpächterwahlrecht - Rechtliches Gehör - Rechtsmittel - Begründung

    Auszug aus BFH, 19.01.2006 - VII B 13/05
    Ist sie dagegen bereits geklärt, fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2000 X B 112/99, BFH/NV 2001, 766; vom 3. April 2001 X B 87/00, BFH/NV 2001, 1383).
  • BFH, 03.04.2001 - X B 87/00

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen der Bezeichnung

    Auszug aus BFH, 19.01.2006 - VII B 13/05
    Ist sie dagegen bereits geklärt, fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2000 X B 112/99, BFH/NV 2001, 766; vom 3. April 2001 X B 87/00, BFH/NV 2001, 1383).
  • BFH, 17.09.1991 - VII R 72/88

    Steuerrechtliches Eintreten des Erwerbers eines Handelsgeschäftes unter Lebenden

    Auszug aus BFH, 19.01.2006 - VII B 13/05
    Mit Urteil vom 17. September 1991 VII R 72/88 (BFH/NV 1992, 360) --auf das das FA in der Einspruchsentscheidung ausdrücklich Bezug genommen hat-- hat der Senat sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen, der eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB bei Fortführung eines gepachteten Handelsgeschäfts unter der bisherigen Firma für die Verbindlichkeiten des Vorpächters auch dann angenommen hat, wenn zwischen dem Erwerber und dem Vorpächter keine rechtsgeschäftlichen Beziehungen bestanden haben.
  • FG Köln, 05.12.2013 - 13 K 636/09

    Geschäftsführerhaftung bei Verstoß gegen die Pflicht zur Mittelvorsorge und

    Soweit der Senat der jüngeren Rechtsprechung des BFH zu § 25 HGB die den jeweiligen Streitfällen zu Grunde liegenden Steuern entnehmen kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VII B 13/05, BFH/NV 2006, 1110 und BFH-Urteil vom 23. Juli 1998 VII R 143/97, BFHE 186, 318, BStBl II 1998, 765, jeweils zu Umsatzsteuer; Steuerarten nicht erkennbar in BFH-Beschluss vom 11. Juni 2012 VII B 198/11, BFH/NV 2012, 1572), hat dort der BFH ebenfalls § 25 HGB nicht auf Personensteuern angewendet.
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